Logo

GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

Datenschutzhinweise   Cookie-Hinweise   Impressum   Kontakt   Sitemap
Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

A,     B,     C,     D,     E,     F,     G,     H,     I,     J,     K,     L,     M,     N,     O,     P,     Q,     R,     S,     T,     U,     V,     W,     X,     Y,     Z,     Quellen

U

Übertragungsweg
  1. Telekommunikationsanlagen in Form von Kabel- oder Funkverbindungen mit ihren übertragungstechnischen Einrichtungen als Punkt-zu-Punkt- oder Punkt-zu-Mehrpunktverbindungen mit einem bestimmten Informationsdurchsatzvermögen (Bandbreite oder Bitrate) einschließlich ihrer Abschlusseinrichtungen
    Quelle: § 3 Ziff. 28 TKG
Überwachung
  1. Tätigkeit zur Ermittlung, Beobachtung, Kopie oder Aufzeichnung des Aufenthaltsorts, der Bewegung, der Tätigkeiten oder des Zustands einer identifizierten oder identifizierbaren Person
    Quelle: DIN EN 16571
Umgebungsvariable
  1. diejenigen Aspekte der Policy, die für eine Autorisierungsentscheidung benötigt werden und nicht in stati-schen Strukturen enthalten sind, aber einem Privilegienprüfer durch irgendein örtliches Mittel zur Verfügung stehen (z. B. Tageszeit oder aktueller Kontostand)
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Unleugbarkeit
  1. Dienstleistung, die einen Nachweis für die Integrität und die Herkunft der Daten (beides auf fälschungssichere Art und Weise) erbringt, der von einer beliebigen anderen Partei verifiziert werden kann
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Unternehmen
  1. eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen
    Quelle: Art. 4 Ziff. 18 DS-GVO
Unternehmensgruppe
  1. eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht
    Quelle: Art. 4 Ziff. 19 DS-GVO
Unumkehrbarkeit
  1. Situation, in der es für einen beliebigen Übergang von identifizierbar zu pseudonym rechnerisch unmöglich ist, vom Pseudonym auf den ursprünglichen Bezeichner zu schließen
    Quelle: DIN EN ISO 25237