Telekommunikationsanlagen in Form von Kabel- oder Funkverbindungen mit ihren übertragungstechnischen Einrichtungen als Punkt-zu-Punkt- oder Punkt-zu-Mehrpunktverbindungen mit einem bestimmten Informationsdurchsatzvermögen (Bandbreite oder Bitrate) einschließlich ihrer Abschlusseinrichtungen Quelle: § 3 Ziff. 28 TKG
Überwachung
Tätigkeit zur Ermittlung, Beobachtung, Kopie oder Aufzeichnung des Aufenthaltsorts, der Bewegung, der Tätigkeiten oder des Zustands einer identifizierten oder identifizierbaren Person Quelle: DIN EN 16571
Umgebungsvariable
diejenigen Aspekte der Policy, die für eine Autorisierungsentscheidung benötigt werden und nicht in stati-schen Strukturen enthalten sind, aber einem Privilegienprüfer durch irgendein örtliches Mittel zur Verfügung stehen (z. B. Tageszeit oder aktueller Kontostand) Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Unleugbarkeit
Dienstleistung, die einen Nachweis für die Integrität und die Herkunft der Daten (beides auf fälschungssichere Art und Weise) erbringt, der von einer beliebigen anderen Partei verifiziert werden kann Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Unternehmen
eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen Quelle: Art. 4 Ziff. 18 DS-GVO
Unternehmensgruppe
eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht Quelle: Art. 4 Ziff. 19 DS-GVO
Unumkehrbarkeit
Situation, in der es für einen beliebigen Übergang von identifizierbar zu pseudonym rechnerisch unmöglich ist, vom Pseudonym auf den ursprünglichen Bezeichner zu schließen Quelle: DIN EN ISO 25237