GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)
(1) Die Definition und Auslegung bzgl. "missbräuchlicher Klauseln" erfolgt entsprechend Richtlinie 93/13/EWG (Online), wonach - entsprechende Umsetzung der RL durch den Mitgliedstaat vorausgesetzt ??? gemäß Art. 5 RL 93/13/EWG bei "Zweifeln über die Bedeutung einer Klausel gilt die für den Verbraucher günstigste Auslegung" zu erfolgen hat und missbräuchliche Klauseln für einen Verbraucher entsprechend Art. 6. Abs. 1 RL 93/13/EWF grundsätzlich "für den Verbraucher unverbindlich sind".