Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt die Anforderungen hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung abschließend. Um den Umgang mit diesen Anforderungen zu erleichtern, überarbeitete eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Verbände (alphabetische Nennung)
den bisherigen "Muster-ADV-Vertrag für das Gesundheitswesen" hinsichtlich dieser Anforderungen im Jahre 2017. Bedingt durch die Anpassungen deutscher Gesetze erfolgte nunmehr eine Anpassung:
Kap. 4.2: Sozialdatenschutz an SGB X angepasst
Kapitel 4.5: Kapitel zu Schweigepflicht⁄Datenschutz komplett ausgetauscht
Präambel: Hinweis bzgl. § 203 StGB gelöscht, da er ja nicht mehr passte
§ 1 Definitionen: Drittland, Hauptvertrag ergänzt
Kap. 7.1 mit Vertragsklauseln zu § 203 StGB sowie die dazu gehörende Kommentierung eingefügt
Anlage 3:
Vorschlag zur datenschutzrechtlichen Verpflichtungserklärung gegen das Verbändemuster ausgetauscht
Verpflichtungserklärung für Sozialgeheimnis⁄Fernmeldegeheimnis als "optional" gekennzeichnet, da nicht für jeden AV-Vertrag zutreffend; entsprechend wurde die Kommentierung angepasst
Anlage 4: Verpflichtung auf § 203 StGB sowie Kommentierung eingefügt
Die Überarbeitung ist nunmehr abgeschlossen, der Muster-Vertrag zur Auftragsverarbeitung steht zur freien Verfügung unter einer Creative Commons (CC) Lizenz, genauer unter der CC BY (Namensnennung 4.0 International).