Praxishilfe zur Protokollierung und zur Erstellung von Protokollierungskonzepten im Gesundheitswesen
Eine Protokollierung erfolgt faktisch immer, wenn Daten elektronisch verarbeitet werden. Denn eine Protokollierung ermöglicht bei der Verarbeitung personenbezogener Daten z. B. eine Prüfung, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat: d. h. eine Protokollierung unterstützt den Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten. Weiterhin dient eine Protokollierung häufig auch der Gewährleistung verschiedener Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität und Transparenz.
In der Regel enthalten Protokolle jedoch wiederum selber personenbeziehbare Daten, weshalb bei jeder Protokollierung regelhaft auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Somit muss einerseits dargelegt werden, was die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten darstellt. Weiterhin muss vor Beginn der Verarbeitung festgelegt werden, was die Zwecke der Verarbeitung sind, wer auf die Daten Zugriff hat und natürlich auch wann die Daten gelöscht werden. Dies erfolgt i. d. R. in einem so genannten Protokollierungskonzept.
Die vorliegende Praxishilfe bietet im ersten Teil eine Einführung in die Thematik „Protokollierung“, während der zweite Teil Aufbau und Struktur eines Protokollierungskonzeptes beinhaltet. In Anhängen finden sich u. a. Beispiele zur Verdeutlichung einiger der in den Teilen eins und zwei dargestellten Informationen.
Die Praxishilfe wurde von den Verbänden