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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Praxishilfe zur Auswahl eines Videokonferenzsystems

Für Videokonferenzen gilt aus Sicht des Datenschutzrechts dasselbe wie für alle Verarbeitungen: Der Zweck muss klar und eindeutig formuliert sein. Und natürlich resultiert aus dem bzw. den Zwecken die erforderlichen Mittel. Dementsprechend steht bei der Auswahl eines Videokonferenzanbieters zuerst die Bestimmung der Funktionalitäten an. Auch die datenschutzfreundlichste Lösung kann zur Erreichung des Zweckes nicht eingesetzt werden, wenn die zur Zweckerreichung erforderlichen Funktionalitäten nicht verfügbar sind. Die entwickelte Excel-Tabelle soll Verantwortliche unterstützen, indem Funktionalitäten verschiedener Videokonferenzsysteme dargestellt werden. Naturgemäß kann es sich um keine abschießende Darstellung handeln; weder können alle auf dem Markt angebotenen Systeme aufgelistet werden, noch alle Funktionalitäten dargestellt werden - hierfür ist die Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie zu dynamisch.

Im Vordergrund dieser Praxishilfe steht daher die Bestimmung der für den jeweiligen Zweck erforderlichen Funktionalitäten im Tabellenblatt "Funktionalitäten". Für eine Videokonferenzlösung, welche beispielsweise im Lehrbetrieb wie bei der Unterrichtung von Studierenden oder Krankenpflegepersonal eingesetzt wird, kann beispielsweise eine "Breakout"-Funktionalität, mit welcher Kleingruppen zur Erarbeitung eines bestimmten Themas eingesetzt werden, unabdingbar sein. In anderen Szenarien wiederum spielt diese Funktionalität vielleicht keine Rolle.
Daher muss zuerst die benötigte Funktionalität festgestellt und dargelegt werden, dann kann man sehen, welche Lösungen verfügbar sind und wie man diese gestalten kann, damit die Lösungen rechtssicher gestaltet werden können.

Die Praxishilfe wurde von der Arbeitsgruppe "Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen" (DIG) der Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (gmds) unter einen Creative Commons-Lizenz (4.0 Deutschland Lizenzvertrag) veröffentlicht. Um sich die Lizenz anzusehen, gehen Sie bitte ins Internet auf die Webseitehttps://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de“ bzw. für den vollständigen Lizenztext auf die Webseitehttps://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode“.

Download der Ausarbeitung:

(Stand: 04. Oktober 2020)