Leitfaden für die Erstellung von Löschkonzepten im Gesundheitswesen
Personenbezogene Daten sollen und dürfen in der Regel nicht auf „Ewigkeiten“ gespeichert werden; wie lange die Speicherung erfolgen soll und darf, muss aber im Einzelfall entschieden werden. Daher ist es für jeden Verantwortlichen unumgänglich, sich mit dem Thema „löschen“ auseinanderzusetzen und Regelungen zu erlassen, wie in seinem Verantwortungsbereich mit diesem Thema umgegangen wird. Dazu dient ein Löschkonzept.
Die hier verfügbare Praxishilfe ist in verschiedene Teile gegliedert:
Teil I beinhaltet allgemeine Informationen bzgl. der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Löschens personenbezogener Daten, welchen genügt werden muss.
Teil II beschreibt den Aufbau und die Struktur eines Löschkonzeptes
Teil III enthält Beispiele, welche als Anregungen zur Umsetzung der in Teil I und Teil II beschriebenen Hinweise dienen.
Excel-Tabelle mit einer beispielhaften Aufzählung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Ist sowohl in der Word- als auch in der pdf-Datei im 2. Teil eingebettet, zu finden in Abschnitt 2.7 auf Seite 36)