Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist es unerlässlich, dass Verantwortliche und insbesondere deren Datenschutzbeauftragte einen umfassenden (oder: ganzheitlichen) Überblick über die Verarbeitung der Gesundheitsdaten behalten:
Wie können die Rechte von betroffenen Personen gewährleistet und deren Anfragen bearbeitet werden? Z.B.
Wer hat wann aus welchen Gründen auf welche Daten von welchen Patienten zugegriffen?
Welche Daten müssen gelöscht oder gesperrt werden?
Gibt es zu erledigende Aufgaben?
Wie viele und welche in dem Informationssystem integrierten Verarbeitungstätigkeiten benötigen die Aufmerksamkeit des oder der Datenschutzbeauftragten?
Kurz: Analog zu einem Cockpit im Flugzeug, welches einem Piloten alle Informationen und Aufgaben übersichtlich zur Verfügung stellt, soll der Datenschutzbeauftragte in „seinem“ Cockpit eine Unterstützung bei der Bearbeitung und Erfüllung der aus dem Datenschutz resultierenden Aufgaben erhalten. Diese Praxishilfe, welche von Mitgliedern der drei Verbände GMDS, GDD und BvD erarbeitet wurde, enthält die wichtigsten Anforderungen an ein derartiges Datenschutz-Cockpit.
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