Praxishilfe zur Beachtung des TTDSG im Bereich der Telemedizin
Anbieter von Telemedien müssen neben den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften dabei auch die Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten. Gerade telemedizinische Dienstleistungen können ohne die elektronische Kommunikation nicht stattfinden. Das Nebeneinander Bestehen von gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation führt daher regelmäßig dazu, dass die Regelungen des TTDSG auch im Bereich der Telemedizin zu beachten sind, denn telemedizinische Dienstleistungen beinhalten immer auch die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, nämlich von Gesundheitsdaten.
Um den Umgang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erleichtern, erstellte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Arbeitskreises "Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen" der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) sowie der Arbeitsgruppe "Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen" der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. eine Praxishilfe, in welcher grundlegende Fragen dargestellt werden
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