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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Anpassung der Sozialgesetzbücher

Anpassung SGB,     SGB I,     SGB V,     SGB X

Die Anpaßung der Sozialgesetzbücher durch das Ministerium für Arbeit und Soziales wird voraussichtlich Ende 2017/Anfang 2018 erfolgen. Zunächst erfolgt eine Anpaßung von SGB I und X an die Vorgaben der DS-GVO, danach werden die anderen Sozialgesetzbücher überarbeitet. Für den medizinischen Kontext sind insbesondere die SGB I, V ud X von besonderer Bedeutung.

Im sogenannten Omnibusverfahren hängte die Regierung diverse Gesetze am Verfahren "Änderung des Bundesversorgungsgesetzes" an, darunter auch die Anpassung SGB I und X an die DS-GVO. Die dazugehörige Sitzung wurde am Montag (29.05.), abgehalten Tagesordnung, Zusammenfassung der Sachverständigen wie auch vorläufiges Wortprotokoll sind online unter http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a11/anhoerungen/119-sitzung-bundesversorgungsgesetz/507328 verfügbar. Leider sind die Gesetze, die an das Verfahren angehängt wurden, nicht abrufbar, so dass der Bürger raten müsste, was die Abgeordneten verhandelten, wenn nicht die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) die entsprechenden Sitzungsunterlage unter https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2017/05/18111031_AeA_CDU_CSU_SPD.pdf obline gestellt hätte.
Basierend auf der pdf-Datei wurden die Unterschiede zwischen dem aktuell geltendem Recht und den geplanten Änderungen in Tabellenform gegenübergestellt: Natürlich besteht auch beim SGB V Änderungsbedarf, jedocherfolgte hier seitens des gesetzgebers noch keine Änderung. Oder vielleicht muss man sagen: es erfolgte noch keine den Bürgern bekannte Anpassung. In Tabellenform wurde in einer ersten Analyse einmal der Änderungsbedarf im SGB V dargestellt. Was davon seitens des Gesetzgebers bearbeitet wird, muss man abwarten.