GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)
§ § | Regelungsbestandteil |
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§26 | Verweis auf anonyme Daten, aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§63 | Verweis auf BDSG (mobiler personenbezogener Speicher- und Verarbeitungsmedien, §6c BDSG ) |
§65c Abs. 7 | Verweis auf anonyme Daten, aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§65d Abs. 1 | Verweis auf anonyme Daten, aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§81a | Verweis auf anonyme Fallbeschreibungen, aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§87 Abs. 3d | Verweis auf § 78a SGB X (Technische und organisatorische Maßnahmen) -> Art. 32 DS-GVO |
§106c Abs. 2 | Verweis auf § 78a SGB X (Technische und organisatorische Maßnahmen) -> Art. 32 DS-GVO |
§115d Abs. 4 | Daten müßen in anonymisierter Form übermittelt werden, aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§137a Abs. 10 | Verweis auf anonymisierte Auswertungsergebniße aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§137f Abs. 6 | Verweis auf §80 SGB X (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag) |
§197a Abs. 6 | Verweis auf anonyme Fallbeispiele, aber keine Definition anonyme Daten vorhanden |
§217f Abs. 7 | Erlaubnis zur Nutzung anonymisierter Daten, aber keine Definition anonymer Daten vorhanden |
§269 Abs. 3 | Einsichtnahme in pseudonymiserte ode ranonymisierte Daten, aber keine Definition anonymer Daten vorhanden |
§276 | Pflicht, Sozialdaten zu anonymisieren, aber keine Definition anonymisierter Daten vorhanden |
§277 | Pflicht, personenbezogene Daten zu anonymisieren, aber keine Definition anonymisierter Daten vorhanden |
§284 | erheben/Speichern -> verarbeiten |
§285 | erheben/Speichern -> verarbeiten |
§287 | Forschungsvorhaben -> Berücksichtigung Vorgaben DS-GVO bzgl. Datensicherheit |
§287 Abs. 2 | Pflicht, Sozialdaten zu anonymisieren, aber keine Definition anonymisierter Daten vorhanden |
§291 | Erheben/Verarbeiten/Speichern -> Verarbeiten |
§291a Abs. 2,3 | Verweis auf §6c BDSG |
§295a | Verweis auf §38 BDSG |
§295a | Verweis auf § 78a SGB X (Technische und organisatorische Maßnahmen) -> Art. 32 DS-GVO |
§300 Abs. 2 | Erlaubnistatbestand zur Nutzung anonymiserter Sozialdaten für andere Zwecke, aber keine Definition anonymiserter Daten vorhanden |
§302 Abs. 2 | Erlaubnistatbestand zur Nutzung anonymiserter Sozialdaten für andere Zwecke, aber keine Definition anonymiserter Daten vorhanden |
§303 Abs. 2 | Pflicht zur Anonymiserung, aber keine Definition anonymer Daten vorhanden |
§303e Abs. 3 | Pflicht zur bereitstellung anonymer Daten, aber keine Definition anonymer Daten vorhanden |