Gemeinsame Empfehlung hinsichtlich des Arbeitsaufwandes im Gesundheitsdatenschutz
Die in dieser Praxishilfe, welche von Mitgliedern der drei Verbände GMDS, GDD und BvD erarbeitet wurde, aufgeschriebenen Empfehlungen sollen Verantwortlichen in der Gesundheitsversorgung helfen, den aus den datenschutzrechtlichen Anforderungen resultierenden Aufwand resp. Arbeitsbedarf abzuschätzen, um so die benötigten personellen Ressourcen einplanen und bereitzustellen zu können. Daher werden die Empfehlungen in „Vollbeschäftigtenäquivalent“ (englisch „full time equivalent“ oder abgekürzt FTE) angegeben, wobei im Folgenden davon ausgegangen wird, dass eine FTE einer Arbeitszeit von 40 Stunden/pro Woche entspricht. Die Empfehlungen beruhen auf im Alltag erworbenen Erfahrungswerten; wissenschaftliche Untersuchungen zum aus dem Datenschutzrecht entstehenden Aufwand erfolgten bisher leider nicht, obwohl dies sicherlich ein spannendes Untersuchungsthema sein könnte.
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