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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Kapitel 1    -    Kapitel 2    -    Kapitel 3    -    Kapitel 4    -    Kapitel 5    -    Kapitel 6    -    Kapitel 7    -    Kapitel 8    -    Kapitel 9    -    Kapitel 10    -    Kapitel 11    -    Erwägungsgründe

Erwägungsgrund 44

Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.



Zu ErwGr.43


Zu ErwGr. 45