(Hinweis: Angepasst an die am 19. April 2018 veröffentlichte Korrektur des Rates (pdf-Datei unter http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf verfügbar; Vergleich Beschlussfassung vom 04. Mai 2016 und der Ratskorrektur ist hier verfügbar)
Der Ausschuss sollte von einem Sekretariat unterstützt werden, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. Das Personal des Europäischen Datenschutzbeauftragten, das an der Wahrnehmung der dem Ausschuss gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben beteiligt ist, sollte diese Aufgaben ausschließlich gemäß den Anweisungen des Vorsitzes des Ausschusses durchführen und diesem Bericht erstatten.