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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Kapitel 1    -    Kapitel 2    -    Kapitel 3    -    Kapitel 4    -    Kapitel 5    -    Kapitel 6    -    Kapitel 7    -    Kapitel 8    -    Kapitel 9    -    Kapitel 10    -    Kapitel 11    -    Erwägungsgründe

Erwägungsgrund 167

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wenn dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission besondere Maßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen erwägen.



Zu ErwGr.168


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