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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)

(Stand: : 28. April 2017, d.h. Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages, Drucksache 332/17, sind berücksichtigt)

Überblick,     Teil 1,     Teil 2,     Teil 3,     Teil 4

Kapitel 1,     Kapitel 2,     Kapitel 3,     Kapitel 4,     Kapitel 5,     Kapitel 6,     Kapitel 7

Teil 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 2 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
Jede einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach einer Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.



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