Logo

GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

Datenschutzhinweise   Cookie-Hinweise   Impressum   Kontakt   Sitemap
Veranstaltungskalender

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Copyright,     Einleitung,     Übergangsregelung,     Verantwortlichkeiten,     Zielsetzung,     Unterschiede zum BDSG,     Begriffsbestimmungen,     Anforderungen,     Weitergehende Dokumentation,     TOMs: BDSG vs. DS-GVO,     Literatur,     Beispiel

Tätigkeit,     Verantwortlicher,     Zweck,     Schutzverletzung,     Stand der Technik,     Pseudonymisierung

Interpretation einzelner, relevanter Begrifflichkeiten

Zweck

Der Zweck bzw. die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten werden grundsätzlich vom Verantwortlichen festgelegt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass ein Verantwortlicher nicht vollständig frei die entsprechenden Zwecke festgelegen darf. Vielmehr darf er nur solche Zwecke wählen, die Grundlage der Zulässigkeit der Verarbeitung sind(1). Daraus folgt zwangsläufig auch, dass ein unzulässiger Zweck wie beispielsweise eine unverhältnismäßige Datenverarbeitung nicht die Verarbeitungsbefugnisse des Verantwortlichen erweitern kann(1).



(1) Damman U. in Simitis (Hrsg.) Bundesdatenschutzgesetz. 8. Auflage 2014, Rn.113.