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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

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D

Data linking (Datenverknüpfung)
  1. Abgleich und Zusammenführung von Daten (3.14) aus mehreren Datenbanken
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Datei
  1. Im informationstechnischem Sinn:
    Gruppe von gespeicherten oder als eine Einheit bearbeiteten Aufzeichnungen
    Quelle: ISO/IEC 2382:2015
Dateisystem
  1. jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird
    Quelle: Art. 4 Ziff. 6 DS-GVO
Daten
  1. wieder herleitbare Darstellung von Informationen (3.29) in einer formalisierten Art und Weise, die zur Kommunikation, Interpretation oder Verarbeitung geeignet ist
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Daten/Datum
  1. Im Informationstechnischem Sinn:
    Die re-interpretierbare Darstellung von Information in einer formalisierten für Kommunikation, Interpretation, oder Bearbeitung geeigneten Weise
    Quelle: ISO/IEC 2382:2015
Daten, anonymisierte
  1. Daten, die als Ergebnis eines Anonymisierungsprozesses erzeugt wurden
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Daten, biometrische
  1. mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten
    Quelle: Art. 4 Ziff. 1 DS-GVO
Daten, genetische
  1. "Genetische Daten" personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden
    Quelle: Art. 4 Ziff. 13 DS-GVO
Daten, Gesundheitsdaten
  1. "Gesundheitsdaten" personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen
    Quelle: Art. 4 Ziff. 15 DS-GVO
Datenart
  1. Gruppe von Datenobjekten, die zu einem einheitlichen fachlichen Zweck verarbeitet wird
    Quelle: DIN 66398
Datenbearbeiter
  1. jegliche Personen (andere als die Mitarbeiter des Datenbeauftragten), die die Daten im Auftrag des Datenbeauftragten bearbeiten
    Quelle: DIN EN 15713
Datenbestand
  1. Menge an personenbezogenen Daten der verantwortlichen Stelle
    Quelle: DIN 66398
Datenintegrität
  1. Eigenschaft, dass Daten nicht auf unautorisierte Art geändert oder zerstört worden sind.
    Quelle: DIN EN ISO 27799
  2. Eigenschaft, dass Daten in unautorisierter Art und Weise verändert oder zerstört worden sind
    Quelle: DIN EN ISO 25237
  3. Merkmal, dass Daten nicht in unautorisierter Art und Weise verändert oder zerstört wurden
    Quelle: DIN EN ISO 27789
Datenlöschung
  1. Arbeitsgang, der zur dauerhaften, unwiderruflichen Entfernung der Informationen über die betreffende Person oder den Gegenstand aus dem betreffenden Speicher oder Speichermedium führt.
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Datennutzung
  1. Handhabung von oder Umgang mit Informationen für einen spezifischen Zweck
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Datenobjekte
  1. Elemente, die Daten enthalten, wie z. B. Dateien, Dokumente, Datensätze oder Attribute
    Quelle: DIN 66398
„Datenpanne“ (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten)
  1. eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurde
    Quelle: Art. 4 Ziff. 2 DS-GVO
Daten, personenbezogene
  1. alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann
    Quelle: Art. 4 Ziff. 1 DS-GVO
Datenschutz
  1. festgelegte technische und soziale Vorgehensweise für die Verhandlung, Verwaltung und Sicherstellung von Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Sicherheit von Informationen
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
  2. technisches und soziales System für die Aushandlung, Verwaltung und Sicherstellung der Vertraulichkeit und Sicherheit von Informationen
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Datenschutz als Grundeinstellung (Privacy by Default)
  1. technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für jeden spezifischen Zweck der Verarbeitung notwendig sind
    Quelle: DIN EN 17529
Datenschutz by Design (Privacy by Design)
  1. technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutzgrundsätze
    Quelle: DIN EN 17529
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  1. Gesamtprozess aus Identifizieren, Analysieren, Bewerten, Beraten, Kommunizieren und Planen der Behandlung von möglichen Datenschutzfolgen unter Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, eingebettet in das unternehmensweite Rahmenwerk zum Risikomanagement
    Quelle: DIN EN 17529
Datenschutzkontrolle
  1. technische und organisatorische Maßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu minimieren, die zu Datenschutz-verletzungen führen könnten
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Datenschutzverletzung
  1. Situation, in der Daten einer Person auf illegale Weise oder unter Verletzung einer oder mehrerer relevanter Datenschutzbestimmungen verarbeitet wurde
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Datenspeicher, nicht-flüchtiger
  1. Speicher, dessen Informationen auch bei Unterbrechung der Stromversorgung auf Dauer erhalten bleiben
    Quelle: DIN SPEC 27099
Datenverkehr
  1. im Sinne dieses Gesetzes sind die mittels technischer Protokolle übertragenen Daten. Der Datenverkehr kann Telekommunikationsinhalte nach § 88 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes und Nutzungsdaten nach § 15 Absatz 1 des Telemediengesetzes enthalten.
    Quelle: § 2 Ziff. 9 BSIG
Datenverknüpfung (data linking)
  1. Abgleich und Zusammenführung von Daten (3.14) aus mehreren Datenbanken
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Datenverwendung
  1. Handhabung von oder Umgang mit Informationen für einen spezifischen Zweck
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Deep Packet Inspection (DPI)
  1. Verfahren, bei dem eine Firewall den Inhalt und nicht nur den Header von Datenpaketen untersucht
    Quelle: DIN SPEC 27099
Delegierung
  1. Übertragung eines Privilegs von einer Entität, die dieses Privileg besitzt, auf eine andere Entität
    Quelle: DIN EN ISO 22600-1
Dienst der Informationsgesellschaft
  1. eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates
    Quelle: Art. 4 Ziff. 25 DS-GVO
Dienste, telekommunikationsgestützte
  1. Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird
    Quelle: § 3 Ziff. 25 TKG
Dienst mit Zusatznutzen
  1. jeder Dienst, der die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten oder Standortdaten in einem Maße erfordert, das über das für die Übermittlung einer Nachricht oder die Entgeltabrechnung dieses Vorganges erforderliche Maß hinausgeht;
    Quelle: § 3 Ziff. 5 TKG
Diensteanbieter
  1. jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig
    1. Telekommunikationsdienste erbringt oder
    2. an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt
    Quelle: § 3 Ziff. 6 TKG
Digitale Gesundheitsanwendungen
  1. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen).
    Quelle: § 33a Abs. 1 SGB V
Dokument
  1. Zweierlei Möglichkeiten:
    1. als Einheit gehandhabte Zusammenfassung oder Zusammenstellung von Informationen, die nicht-flüchtig auf einem Informationsträger gespeichert sind
    2. festgelegte und strukturierte Menge von Informationen, die als Einheit verwaltet und zwischen Anwendern und Systemen ausgetauscht werden kann
    Quelle: DIN 6789
Dokument, elektronisches
  1. ist jeder in elektronischer Form, insbesondere als Text-, Ton-, Bild- oder audiovisuelle Aufzeichnung gespeicherte Inhalt.
    Quelle: Art. 3 Ziff. 35 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Drahtloses lokales Netzwerk
  1. ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, welches nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt.
    Quelle: § 2 Ziff. 2a TMG
Dritter
  1. "Dritter" eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten
    Quelle: Art. 4 Ziff. 10 DS-GVO
Dritter, vertrauenswürdiger (trusted third party)
  1. Sicherheitsinstanz oder deren Vertreter, die bzw. der von einer anderen Entität mit Aktivitäten in Bezug auf die Sicherheit betraut wurde
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Drittland
  1. ein Land, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist
    Quelle: Art. 2 Ziff. 8 Verordnung (EU) 2021/522
  2. Land, welches nicht an die gesetzlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Direktive gebunden ist (Land außerhalb des EWR)
    Quelle: DIN EN 14484