Logo

GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

Datenschutzhinweise   Cookie-Hinweise   Impressum   Kontakt   Sitemap
Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

A,     B,     C,     D,     E,     F,     G,     H,     I,     J,     K,     L,     M,     N,     O,     P,     Q,     R,     S,     T,     U,     V,     W,     X,     Y,     Z,     Quellen

K

Kennung
  1. jDurchführung von Tests mit dem Ziel, das betreffende Datenverarbeitungssystem in die Lage zu versetzen, bestimmte Entitäten zu erkennen
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Klinische Studie
  1. jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist,
    1. die klinischen, pharmakologischen oder sonstigen pharmakodynamischen Wirkungen eines oder mehrerer Arzneimittel zu erforschen oder zu bestätigen,
    2. jegliche Nebenwirkungen eines oder mehrerer Arzneimittel festzustellen oder
    3. die Absorption, die Verteilung, den Stoffwechsel oder die Ausscheidung eines oder mehrerer Arzneimittel zu untersuchen,
    mit dem Ziel, die Sicherheit und/oder Wirksamkeit dieser Arzneimittel festzustellen
    Quelle: Art. 2 Abs. 2 Ziff. 1 Verordnung (EU) Nr. 536/2014
Klinische Prüfung
  1. eine klinische Studie, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
    1. Der Prüfungsteilnehmer wird vorab einer bestimmten Behandlungsstrategie zugewiesen, die nicht der normalen klinischen Praxis des betroffenen Mitgliedstaats entspricht;
    2. die Entscheidung, die Prüfpräparate zu verschreiben, wird zusammen mit der Entscheidung getroffen, den Prüfungsteilnehmer in die klinische Studie aufzunehmen, oder
    3. an den Prüfungsteilnehmern werden diagnostische oder Überwachungsverfahren angewendet, die über die normale klinische Praxis hinausgehen;
    Quelle: Art. 2 Abs. 2 Ziff. 2 Verordnung (EU) Nr. 536/2014
Kompatibilität
  1. bezeichnet die Fähigkeit eines Produkts — einschließlich Software —, bei Verwendung zusammen mit einem oder mehreren anderen Produkten gemäß seiner Zweckbestimmung
    1. seine Leistung zu erbringen, ohne dass seine bestimmungsgemäße Leistungsfähigkeit verloren geht oder beeinträchtigt wird, und/oder
    2. integriert zu werden und/oder seine Funktion zu erfüllen, ohne dass eine Veränderung oder Anpassung von Teilen der kombinierten Produkte erforderlich ist, und/oder
    3. konfliktfrei und ohne Interferenzen oder nachteilige Wirkungen in dieser Kombination verwendet zu werden
    Quelle: Art. 2 Ziff. 25 Medizinprodukte-Verordnung
Konformitätsbewertung
  1. Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Kontrollierter Bereich
  1. Teil einer Anwendung, der unter direkter Kontrolle des RFID-Betreibers (oder Datenverantwortlichen) liegt, einschließlich der Daten auf dem Transponder, die von der Anwendung verarbeitet werden, und der RFID-Luftschnittstellen-Kommunikationen
    Quelle: DIN EN 16571
Korrekturmaßnahme
  1. Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer anderen erkannten unerwünschten Situation
    Quelle: DIN ISO IEC 27000
Krankenhäuser
  1. im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
    1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
    2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
    3. mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten,
    und in denen
    1. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
    Quelle: § 107 Abs. 1 SGB V