die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken Quelle: Art. 4 Ziff. 3 DS-GVO
Einspruch, maßgeblicher und begründeter
einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen Quelle: Art. 4 Ziff. 24 DS-GVO
Einverständniserklärung
aufgrund bestimmter Kenntnisse erteilte Zustimmung Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Einwilligung
der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist Quelle: Art. 4 Ziff. 11 DS-GVO
Einwilligung nach Aufklärung
bezeichnet eine aus freien Stücken erfolgende, freiwillige Erklärung der Bereitschaft, an einer bestimmten klinischen Prüfung teilzunehmen, durch einen Prüfungsteilnehmer, nachdem dieser über alle Aspekte der klinischen Prüfung, die für die Entscheidungsfindung bezüglich der Teilnahme relevant sind, aufgeklärt wurde, oder im Falle von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen eine Genehmigung oder Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, sie in die klinische Prüfung aufzunehmen Quelle: Art. 2 Ziff. 55 Medizinprodukte-Verordnung
Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
umfassender, strukturierter Satz von klinischen, demographischen, umweltbezogenen, sozialen und finan-ziellen Daten in elektronischer Form, der die für eine bestimmte Person erbrachte Gesundheitsdienstleistung dokumentiert Quelle: DIN EN ISO 27789
Elektronische Signatur
sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Quelle: Art. 3 Ziff. 10 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Elektronische Signaturerstellungseinheit
ist eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird. Quelle: Art. 3 Ziff. 22 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Elektronischer Zeitstempel
bezeichnet Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form mit einem bestimmten Zeitpunkt verknüpfen und dadurch den Nachweis erbringen, dass diese anderen Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren. Quelle: Art. 3 Ziff. 33 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Elektronisches Archiv
Sammlung von Dokumenten in einem Speicher für historische Zwecke oder als Sicherungsmaßnahme Quelle: DIN 6789
Elektronisches Dokument
ist jeder in elektronischer Form, insbesondere als Text-, Ton-, Bild- oder audiovisuelle Aufzeichnung gespeicherte Inhalt. Quelle: Art. 3 Ziff. 35 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Empfänger
"Empfänger" eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung Quelle: Art. 4 Ziff. 9 DS-GVO
Endnutzer
ein Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt Quelle: § 3 Ziff. 8 TKG
Entität
natürliche oder juristische Person, öffentliche Behörde oder Einrichtung oder eine andere Stelle Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Entpersonalisierung
allgemeine Benennung für jeden Prozess, der die Verbindung zwischen einer Menge von zur Identifizierung geeigneten Daten und der betroffenen Person verringert Quelle: DIN EN ISO 25237
Entschlüsselung
Prozess der Konvertierung von verschlüsselten Daten (3.14) zurück in die ursprüngliche verständliche Form Quelle: DIN EN ISO 25237
Ereignis
Auftreten von ungewöhnlichen Umständen Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Ethik-Kommission
bezeichnet ein in einem Mitgliedstaat eingerichtetes unabhängiges Gremium, das gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats eingesetzt wurde und dem die Befugnis übertragen wurde, Stellungnahmen für die Zwecke dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Standpunkte von Laien, insbesondere Patienten oder Patientenorganisationen, abzugeben Quelle: Art. 2 Ziff. 56 Medizinprodukte-Verordnung
ein in einem Mitgliedstaat eingerichtetes unabhängiges Gremium, das gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats eingesetzt wurde und dem die Befugnis übertragen wurde, Stellungnahmen für die Zwecke dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Standpunkte von Laien, insbesondere Patienten oder Patientenorganisationen, abzugeben Quelle: Art. 2 Abs. 2 Ziff. 11 Verordnung (EU) Nr. 536/2014