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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

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N

Nachricht
  1. jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird; dies schließt nicht Informationen ein, die als Teil eines Rundfunkdienstes über ein elektronisches Kommunikationsnetz an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden, soweit die Informationen nicht mit dem identifizierbaren Teilnehmer oder Nutzer, der sie erhält, in Verbindung gebracht werden können
    Quelle: § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UWG
Natürliche Person
  1. echter Mensch im Gegensatz zu einer juristischen Person, bei der es sich um eine private oder öffentliche Organisation handeln kann
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Netz- und Informationssystem
    1. ein elektronisches Kommunikationsnetz im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/21/EG,
    2. eine Vorrichtung oder eine Gruppe miteinander verbundener oder zusammenhängender Vorrichtungen, die einzeln oder zu mehreren auf der Grundlage eines Programms die automatische Verarbeitung digitaler Daten durchführen, oder
    3. digitale Daten, die von den — in den Buchstaben a und b genannten — Elementen zum Zwecke ihres Betriebs, ihrer Nutzung, ihres Schutzes und ihrer Pflege gespeichert, verarbeitet, abgerufen oder übertragen werden
    Quelle: Art. 4 Ziff. 1 Richtlinie (EU) 2016/1148
Netz- und Informationssystemen, Sicherheit von
  1. die Fähigkeit von Netz- und Informationssystemen, auf einem bestimmten Vertrauensniveau alle Angriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter oder übermittelter oder verarbeiteter Daten oder entsprechender Dienste, die über diese Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen
    Quelle: Art. 4 Ziff. 2 Richtlinie (EU) 2016/1148
Netzwerk, drahtloses lokales
  1. ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, welches nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt.
    Quelle: § 2 Ziff. 2a TMG
Next Generation Firewall (NG-Firewall, NGFW)
  1. Hardware-Firewall, die Paketfilter mit anwendungsbezogenen Techniken wie Deep Packet Inspection oder Intrusion Detection Systems verbindet
    Quelle: DIN SPEC 27099
Nicht-Abstreitbarkeit
  1. Fähigkeit, das Auftreten eines behaupteten Ereignisses oder einer Handlung und die verursachenden Einheiten nachzuweisen, um Streitigkeiten über das Auftreten oder Nichtauftreten des Ereignisses oder der Handlung und die Beteiligung von Einheiten an dem Ereignis zu entscheiden.
    Quelle: DIN ISO IEC 27000
Nicht-flüchtiger Datenspeicher
  1. Speicher, dessen Informationen auch bei Unterbrechung der Stromversorgung auf Dauer erhalten bleiben
    Quelle: DIN SPEC 27099
Nichtöffentliche Stellen
  1. sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes.
    Quelle: § 2 Abs. 4 BDSG
Norm
  1. eine Norm im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012
    Quelle: Art. 4 Ziff. 11 Richtlinie (EU) 2016/1148
Norm, harmonisierte
  1. bezeichnet eine europäische Norm im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012
    Quelle: Art. 2 Ziff. 70 Medizinprodukte-Verordnung
Notfallzugriff
  1. Zugriff auf Daten für einen angemessenen und festgelegten Zweck, wenn eine bestehende Verletzungs- oder Todesgefahr spezielle Genehmigungen oder die Außerkraftsetzung anderer Steuerungseinrichtungen erfordert, um die Verfügbarkeit von Daten in unterbrechungsloser und dringlicher Art und Weise sicherzustellen
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Nutzen-Risiko-Abwägung
  1. bezeichnet die Analyse aller Bewertungen des Nutzens und der Risiken, die für die bestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts entsprechend der vom Hersteller angegebenen Zweckbestimmung von möglicher Relevanz sind
    Quelle: Art. 2 Ziff. 24 Medizinprodukte-Verordnung
Nutzer
  1. jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt, ohne notwendigerweise Teilnehmer zu sein;
    Quelle: § 14 Ziff. 3 TKG
Nutzung von personenbezogenen Daten,sekundäre
  1. Nutzungen und Offenlegungen, die sich vom ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck der erfassten Daten unterscheiden
    Quelle: DIN EN ISO 25237