ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Quelle: Art. 3 Ziff. 12 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen
ist ein von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestelltes Zertifikat für elektronische Signaturen, das die Anforderungen des Anhangs I erfüllt. Quelle: Art. 3 Ziff. 15 Verordnung (EU) Nr. 910/2014