Weltweit, eindeutiger Bezeichner für ein Informationsobjekt Anmerkung 1 zum Begriff: Der in dieser Internationalen Norm verwendete Objektbezeichner bezieht sich auf Kodesysteme. Diese Kodesysteme können in Normen und Standards oder lokal durch eine Implementierung definiert sein. Der Objektbezeichner wird durch Verwendung der Notation für darstellungsunabhängige Syntax Eins (ASN.1) beschrieben, welche in ISO/IEC 8824-1 und ISO/IEC 8824-2 festgelegt ist. Quelle: DIN EN ISO 27789
Öffentliche Stellen des Bundes
sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform. Quelle: § 2 Abs. 1 BDSG
Öffentliche Stellen der Länder
sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform. Quelle: § 2 Abs. 2 BDSG
Öffentliche Versorgungsnetze
entstehende, betriebene oder stillgelegte physische Infrastrukturen für die öffentliche Bereitstellung von
Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdiensten für
aa) Telekommunikation,
bb) Gas,
cc) Elektrizität, einschließlich der Elektrizität für die öffentliche Straßenbeleuchtung,
dd) Fernwärme oder
ee) Wasser, ausgenommen Trinkwasser im Sinne des § 3 Nummer 1 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist; zu den öffentlichen Versorgungsnetzen zählen auch physische Infrastrukturen zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie die Kanalisationssysteme;
Verkehrsdiensten; zu diesen Infrastrukturen gehören insbesondere Schienenwege, Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen und Flugplätze
Schlüssel, der mit einem asymmetrischen Verschlüsselungsalgorithmus verwendet wird und öffentlich zu-gänglich gemacht werden kann Quelle: DIN EN ISO 22600-1
Öffentliches Telefonnetz
ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht Quelle: § 3 Ziff. 16 TKG
Öffentliches Telekommunikationsnetz
ein Telekommunikationsnetz, das ganz oder überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen Quelle: § 3 Ziff. 16a TKG
Öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Telekommunikationsdienste Quelle: § 3 Ziff. 17a TKG
Offenlegung
Preisgabe von Daten an Personen, die nicht routinemäßig über die entsprechende Berechtigung verfügen Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
Preisgabe von oder Ermöglichung des Zugriffs auf Daten Quelle: DIN EN ISO 25237