Logo

GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

Datenschutzhinweise   Cookie-Hinweise   Impressum   Kontakt   Sitemap
Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

A,     B,     C,     D,     E,     F,     G,     H,     I,     J,     K,     L,     M,     N,     O,     P,     Q,     R,     S,     T,     U,     V,     W,     X,     Y,     Z,     Quellen

O

Objektbezeichner (Object Identifier, OID)
  1. Weltweit, eindeutiger Bezeichner für ein Informationsobjekt
    Anmerkung 1 zum Begriff: Der in dieser Internationalen Norm verwendete Objektbezeichner bezieht sich auf Kodesysteme. Diese Kodesysteme können in Normen und Standards oder lokal durch eine Implementierung definiert sein. Der Objektbezeichner wird durch Verwendung der Notation für darstellungsunabhängige Syntax Eins (ASN.1) beschrieben, welche in ISO/IEC 8824-1 und ISO/IEC 8824-2 festgelegt ist.
    Quelle: DIN EN ISO 27789
Öffentliche Stellen des Bundes
  1. sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.
    Quelle: § 2 Abs. 1 BDSG
Öffentliche Stellen der Länder
  1. sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.
    Quelle: § 2 Abs. 2 BDSG
Öffentliche Versorgungsnetze
  1. entstehende, betriebene oder stillgelegte physische Infrastrukturen für die öffentliche Bereitstellung von
    1. Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdiensten für
      • aa) Telekommunikation,
      • bb) Gas,
      • cc) Elektrizität, einschließlich der Elektrizität für die öffentliche Straßenbeleuchtung,
      • dd) Fernwärme oder
      • ee) Wasser, ausgenommen Trinkwasser im Sinne des § 3 Nummer 1 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist; zu den öffentlichen Versorgungsnetzen zählen auch physische Infrastrukturen zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie die Kanalisationssysteme;
    2. Verkehrsdiensten; zu diesen Infrastrukturen gehören insbesondere Schienenwege, Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen und Flugplätze
    Quelle: § 3 Ziff. 16b TKG
Öffentlicher Schlüssel
  1. Schlüssel, der mit einem asymmetrischen Verschlüsselungsalgorithmus verwendet wird und öffentlich zu-gänglich gemacht werden kann
    Quelle: DIN EN ISO 22600-1
Öffentliches Telefonnetz
  1. ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht
    Quelle: § 3 Ziff. 16 TKG
Öffentliches Telekommunikationsnetz
  1. ein Telekommunikationsnetz, das ganz oder überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen
    Quelle: § 3 Ziff. 16a TKG
Öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste
  1. der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Telekommunikationsdienste
    Quelle: § 3 Ziff. 17a TKG
Offenlegung
  1. Preisgabe von Daten an Personen, die nicht routinemäßig über die entsprechende Berechtigung verfügen
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14265
  2. Preisgabe von oder Ermöglichung des Zugriffs auf Daten
    Quelle: DIN EN ISO 25237