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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

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G

Gegenmaßnahme
  1. Handlung, Gerät, Verfahren oder Methode, die/das einer Bedrohung, einer Schwachstelle oder einem Angriff eliminierend oder schützend begegnet oder gegenübersteht (d. h. entgegenwirkt), indem der mögliche Schaden minimiert wird
    Quelle: DIN EN 16571
Genetische Daten
  1. "Genetische Daten" personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden
    Quelle: Art. 4 Ziff. 13 DS-GVO
Geschäftliche Handlung
  1. jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke, als Dienstleistungen auch Rechte und Verpflichtungen
    Quelle: § 2 Abs. 1 Ziff. 1 UWG
Geschäftsgeheimnis
  1. eine Information
    1. die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
    2. die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
    3. bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht
    Quelle: § 2 Ziff. 1 GeschGehG
Geschäftsgeheimnisses, Inhaber eines
  1. jede natürliche oder juristische Person, die die rechtmäßige Kontrolle über ein Geschäftsgeheimnis hat;
    Quelle: § 2 Ziff. 2 GeschGehG
Geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten
  1. das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht
    Quelle: § 3 Ziff. 10 TKG
Gesetzlicher Vertreter
  1. eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde oder eine Stelle, die gemäß dem Recht des betroffenen Mitgliedstaats berechtigt ist, im Namen einer nicht einwilligungsfähigen Person oder eines Minderjährigen die Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen
    Quelle: Art. 2 Abs. 2 Ziff. 20 Verordnung (EU) Nr. 536/2014
Gesundheitsakte, elektronische (eGA)
  1. umfassender, strukturierter Satz von klinischen, demographischen, umweltbezogenen, sozialen und finan-ziellen Daten in elektronischer Form, der die für eine bestimmte Person erbrachte Gesundheitsdienstleistung dokumentiert
    Quelle: DIN EN ISO 27789
Gesundheitsanwendungen, digitale
  1. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen).
    Quelle: Abs. 1 § 33a SGB V
Gesundheitsberufe, Angehöriger der
  1. einen Arzt, eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger für allgemeine Pflege, einen Zahnarzt, eine Hebamme oder einen Apotheker im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG oder eine andere Fachkraft, die im Gesundheitsbereich Tätigkeiten ausübt, die einem reglementierten Beruf im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG vorbehalten sind, oder eine Person, die nach den Rechtsvorschriften des Behandlungsmitgliedstaats als Angehöriger der Gesundheitsberufe gilt
    Quelle: Art. 3 lit. f RL 2011/24/EU
Gesundheitsdaten
  1. "Gesundheitsdaten" personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen
    Quelle: Art. 4 Ziff. 15 DS-GVO
Gesundheitsdienstleister
  1. jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Einrichtung, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats rechtmäßig Gesundheitsdienstleistungen erbringt
    Quelle: Art. 3 lit. g RL 2011/24/EU
Gesundheitseinrichtung
  1. bezeichnet eine Organisation, deren Hauptzweck in der Versorgung oder Behandlung von Patienten oder der Förderung der öffentlichen Gesundheit besteht
    Quelle: Art. 2 Ziff. 36 Medizinprodukte-Verordnung
Gesundheitsinformationen, Persönliche (personal health information, PHI)
  1. Informationen über eine identifizierbare Person, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betreffenden Person oder auf die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für die betreffende Person beziehen
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
  2. Informationen über eine identifizierbare Person, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit der Person beziehen
    Quelle: DIN EN ISO 27799
Gesundheitsinformationssystem
  1. Ablage für Informationen, die die Gesundheit einer behandelten Person betreffen, in einer von Computern zu verarbeitenden Form, sicher gespeichert und übermittelt sowie zugänglich für mehrere autorisierte Benutzer
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Gesundheitsrelevante Faktoren
  1. mehrere Faktoren wie etwa verhaltensbezogene, biologische, sozioökonomische und ökologische Faktoren, die den Gesundheitszustand einer Person beeinflussen
    Quelle: Art. 2 Ziff. 11 Verordnung (EU) 2021/522
Gesundheitstechnologie
  1. ein Arzneimittel, ein Medizinprodukt oder medizinische und chirurgische Verfahren sowie Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten oder in der Gesundheitsversorgung angewandte Diagnose- und Behandlungsverfahren
    Quelle: Art. 3 lit. l RL 2011/24/EU
Gesundheitsversorgung
  1. Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe gegenüber Patienten erbracht werden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen, zu erhalten oder wiederherzustellen, einschließlich der Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
    Quelle: Art. 3 lit. a RL 2011/24/EU
  2. jegliche Art von Dienstleistungen mit Auswirkungen auf den Status der Gesundheit, die von Heilberuflern oder Hilfskräften erbracht wird
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
  1. die Gesundheitsversorgung, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Versicherungsmitgliedstaat erbracht oder verschrieben wird
    Quelle: Art. 3 lit. e RL 2011/24/EU
Grenzüberschreitende Verarbeitung
  1. entweder
    1. eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder
    2. eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann
    Quelle: Art. 4 Ziff. 23 DS-GVO