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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

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I

Identifikation
  1. Erkennung einer Person in einem bestimmten Bereich mithilfe einer Reihe ihrer Attribute
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Identifikator
  1. Information, die verwendet wird, um vor einer möglichen Bestätigung durch einen entsprechenden Authentifi-kator eine Identität zu beanspruchen
    Quielle: DIN EN ISO 22600-2
Identifizierbare Person
  1. Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere über die Referenz zu einer Identifikationsnummer oder zu einem oder mehreren Kennzeichen, die bezüglich seiner körperlichen, physiologischen, geistigen, ökonomischen, kulturellen oder sozialen Identität spezifisch sind
    Quelle: DIN EN 14484
  2. jemand, der direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere über die Referenz zu einer Identifikationsnummer oder zu einem oder mehreren Kennzeichen, die bezüglich seiner körperlichen, physiologischen, geistigen, ökonomischen, kulturellen oder sozialen Identität spezifisch sind
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Identifizierung
  1. Durchführung von Tests mit dem Ziel, das betreffende Datenverarbeitungssystem in die Lage zu versetzen, bestimmte Entitäten zu erkennen
    Quelle: DIN EN ISO 22600-1
  2. Durchführung von Prüfungen, um einem Datenverarbeitungssystem die Erkennung von Entitäten zu ermöglichen
    Quelle: DIN EN ISO 27789
  3. Prozess der Nutzung von behaupteten oder beobachteten Attributen einer Entität mit dem Ziel, diese aus den anderen Entitäten in einer Reihe von Identitäten auszusondern
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Identifizierung, elektronische
  1. ist der Prozess der Verwendung von Personenidentifizierungsdaten in elektronischer Form, die eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die eine juristische Person vertritt, eindeutig repräsentieren.
    Quelle: Art. 3 Ziff. 1 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Identifizierungsmittel, elektronisches
  1. ist eine materielle und/oder immaterielle Einheit, die Personenidentifizierungsdaten enthält und zur Authentifizierung bei Online-Diensten verwendet wird.
    Quelle: Art. 3 Ziff. 2 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Identifizierungssystem, elektronisches
  1. ist ein System für die elektronische Identifizierung, in dessen Rahmen natürlichen oder juristischen Personen oder natürlichen Personen, die juristische Personen vertreten, elektronische Identifizierungsmittel ausgestellt werden.
    Quelle: Art. 3 Ziff. 4 Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Identitätsnachweis
  1. als Voraussetzung ausgegebener Beleg für den Anspruch auf oder die Berechtigung zu einer Rolle
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Information
  1. Wissen in Bezug auf Objekte, das innerhalb eines bestimmten Kontexts eine spezielle Bedeutung hat
    Quelle: DIN EN ISO 25237
Informationssicherheit
  1. Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
  2. Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
  3. Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen
    Quelle: DIN EN ISO 27789
  4. Wahrung der Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Informationen
    Quelle: DIN EN 16571
Informationssicherheits-Ereignis
  1. erkanntes Auftreten eines System-, Service- oder Netzwerkzustands, der einen möglichen Verstoß gegen die Leitlinie zur Informationssicherheit, das Versagen von Maßnahmen oder eine vorher unbekannte Situation, die sicherheitsrelevant sein könnte, anzeigt
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
  1. Teil des gesamten Managementsystems, der auf der Basis eines Geschäftsrisikoansatzes die Entwicklung, Implementierung, Durchführung, Überwachung, Überprüfung, Instandhaltung und Verbesserung der Informationssicherheit abdeckt
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Informationssicherheits-Risiko
  1. Möglichkeit, dass eine vorhandene Bedrohung eine Schwachstelle eines Wertes oder einer Gruppe von Werten ausnutzt und dadurch der Institution Schaden zufügen könnte
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Informationssicherheits-Vorfall
  1. einzelnes oder eine Reihe von unerwünschten oder unerwarteten Informationssicherheits-Ereignissen, bei denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass Geschäftsabläufe kompromittiert werden und die Informationssicherheit bedroht wird
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Informationswert
  1. Wissen oder Daten, die von Wert für die Institution sind
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Integrität
  1. Eigenschaft, die bedingt, dass die Information in keiner Weise, weder absichtlich noch unabsichtlich, geändert wird
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2
  2. Eigenschaft der Absicherung von Richtigkeit und Vollständigkeit von Werten
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
  3. Eigenschaft der Absicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Werten
    Quelle: DIN EN ISO 27789
internationale Organisation
  1. eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde
    Quelle: Art. 4 Ziff. 26 DS-GVO
Interoperabilität
  1. bezeichnet die Fähigkeit von zwei oder mehr Produkten — einschließlich Software — desselben Herstellers oder verschiedener Hersteller,
    1. Informationen auszutauschen und die ausgetauschten Informationen für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen und/oder
    2. miteinander zu kommunizieren und/oder
    3. bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten
    Quelle: Art. 2 Ziff. 26 Medizinprodukte-Verordnung
  2. die Fähigkeit zweier oder mehrerer informationstechnischer Anwendungen,
    1. Informationen auszutauschen und diese für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen,
    2. miteinander zu kommunizieren,
    3. bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten
    Quelle: § 384 Ziff. 1 SGB V
IT-Produkte
  1. im Sinne dieses Gesetzes sind Software, Hardware sowie alle einzelnen oder miteinander verbundenen Komponenten, die Informationen informationstechnisch verarbeiten.
    Quelle: § 2 Ziff. 9a BSIG