Grundsatz, demzufolge natürliche Personen, Organisationen und die Gesellschaft für ihre Handlungen verantwortlich und rechenschaftspflichtig sind Quelle: DIN EN ISO 27789
Rechtsdienstleistung
Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.
Rechtsdienstleistung ist nicht:
die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
ein Produkt, dessen Konzeption, Merkmale, Funktionsweise, Herstellungsprozess oder Marketing in erheblichem Umfang auf einem rechtswidrig erlangten, genutzten oder offengelegten Geschäftsgeheimnis beruht. Quelle: § 2 Ziff. 4 GeschGehG
Rechtsverletzer
jede natürliche oder juristische Person, die entgegen § 4 ein Geschäftsgeheimnis rechtswidrig erlangt, nutzt oder offenlegt; Rechtsverletzer ist nicht, wer sich auf eine Ausnahme nach § 5 berufen kann Quelle: § 2 Ziff. 2 GeschGehG
Rechtsverletzung
Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Quelle: § 546 ZPO
Regellöschfrist
maximaler Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Datenart bei regulärer Verwendung in den Prozessen der verantwortlichen Stelle gelöscht werden sollte Quelle: DIN 66398
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
der stationären Behandlung der Patienten dienen, um
eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder
eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluß an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen,
und in denen
die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
nach der Risikobehandlung verbleibende Risiko Quelle: DIN ISO IEC 27000
verbleibendes Risiko nach dem Ergreifen von Gegenmaßnahmen zur Senkung des mit einer bestimmten Bedrohung verbundenen Risikos Quelle: DIN EN 16571
Richtlinie
Empfehlung dessen, was an Umsetzung erwartet wird, um ein Ziel zu erreichen Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risiko
alle mit vernünftigem Aufwand feststellbaren Umstände oder Ereignisse, die potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen haben Quelle: Art. 4 Ziff. 9 Richtlinie (EU) 2016/1148
Kombination aus der Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen Auswirkungen Quelle: DIN ISO IEC 27000
bezeichnet die Kombination von Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und Schwere des Schadens Quelle: Art. 2 Ziff. 23 Medizinprodukte-Verordnung
Risikoakzeptanz
Entscheidung, ein Risiko zu akzeptieren Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikoanalyse
systematischer Gebrauch von Informationen zur Identifizierung von Risikoquellen und zur Abschätzung des Risikos Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikobehandlung
Prozess der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Modifizierung eines Risikos Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
Prozess der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Modifizierung des Risikos Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikobestimmung
Tätigkeit, bei der der Wahrscheinlichkeit und den Auswirkungen eines Risikos (2.34) Werte zugeordnet werden Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikobewertung
Prozess, in dem das eingeschätzte Risiko mit den festgelegten Risikokriterien verglichen wird, um die Bedeutung des Risikos zu bestimmen Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikoeinschätzung
gesamter Prozess der Risikoanalyse und Risikobewertung Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
gesamter Prozess der Risikoanalyse und Risikobewertung Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikokommunikation
Austausch oder gemeinsame Nutzung von Informationen über Risiken zwischen Entscheidungsträgern und anderen Stakeholdern Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikokriterien
Bezugsrahmen für die Einschätzung der Bedeutung eines Risikos Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikomanagement
koordinierte Aktivitäten zur Leitung und Kontrolle einer Organisation in Bezug auf Risiken Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
koordinierte Tätigkeit zur Leitung und Kontrolle einer Institution in Bezug auf Risiken Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Rolle
Menge von mit einer Aufgabe verbundenen Kompetenzen und/oder Leistungen Quelle: DIN EN ISO 22600-1
Satz von Zuständigkeiten und/oder Leistungen, die mit einer Aufgabe verbunden sind Quelle: DIN EN ISO 27789
Rollenzertifikat
Zertifikat, das Privilegien zuweist und zwar eher einer Rolle als den betreffenden Personen direkt Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Rollenspezifikationszertifikat
Zertifikat, das die Zuweisung von Privilegien zu einer Rolle enthält Quelle: DIN EN ISO 22600-2