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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Begriffsbestimmungen

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R

Rechenschaftspflicht
  1. Grundsatz, demzufolge natürliche Personen, Organisationen und die Gesellschaft für ihre Handlungen verantwortlich und rechenschaftspflichtig sind
    Quelle: DIN EN ISO 27789
Rechtsdienstleistung
    1. Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
    2. Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.
    3. Rechtsdienstleistung ist nicht:
      1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
      2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
      3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
      4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
      5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
      6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
    Quelle: § 2 RDG
Rechtsverletzendes Produkt
  1. ein Produkt, dessen Konzeption, Merkmale, Funktionsweise, Herstellungsprozess oder Marketing in erheblichem Umfang auf einem rechtswidrig erlangten, genutzten oder offengelegten Geschäftsgeheimnis beruht.
    Quelle: § 2 Ziff. 4 GeschGehG
Rechtsverletzer
  1. jede natürliche oder juristische Person, die entgegen § 4 ein Geschäftsgeheimnis rechtswidrig erlangt, nutzt oder offenlegt; Rechtsverletzer ist nicht, wer sich auf eine Ausnahme nach § 5 berufen kann
    Quelle: § 2 Ziff. 2 GeschGehG
Rechtsverletzung
  1. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
    Quelle: § 546 ZPO
Regellöschfrist
  1. maximaler Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Datenart bei regulärer Verwendung in den Prozessen der verantwortlichen Stelle gelöscht werden sollte
    Quelle: DIN 66398
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  1. im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
    1. der stationären Behandlung der Patienten dienen, um
      1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder
      2. eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluß an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.
    2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen,
    und in denen
    1. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.

    Quelle: § 107 Abs. 2 SGB V
Restrisiko
  1. nach der Risikobehandlung verbleibende Risiko
    Quelle: DIN ISO IEC 27000
  2. verbleibendes Risiko nach dem Ergreifen von Gegenmaßnahmen zur Senkung des mit einer bestimmten Bedrohung verbundenen Risikos
    Quelle: DIN EN 16571
Richtlinie
  1. Empfehlung dessen, was an Umsetzung erwartet wird, um ein Ziel zu erreichen
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risiko
  1. alle mit vernünftigem Aufwand feststellbaren Umstände oder Ereignisse, die potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen haben
    Quelle: Art. 4 Ziff. 9 Richtlinie (EU) 2016/1148
  2. Kombination aus der Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen Auswirkungen
    Quelle: DIN ISO IEC 27000
  3. bezeichnet die Kombination von Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und Schwere des Schadens
    Quelle: Art. 2 Ziff. 23 Medizinprodukte-Verordnung
Risikoakzeptanz
  1. Entscheidung, ein Risiko zu akzeptieren
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikoanalyse
  1. systematischer Gebrauch von Informationen zur Identifizierung von Risikoquellen und zur Abschätzung des Risikos
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikobehandlung
  1. Prozess der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Modifizierung eines Risikos
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
  2. Prozess der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Modifizierung des Risikos
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikobestimmung
  1. Tätigkeit, bei der der Wahrscheinlichkeit und den Auswirkungen eines Risikos (2.34) Werte zugeordnet werden
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikobewertung
  1. Prozess, in dem das eingeschätzte Risiko mit den festgelegten Risikokriterien verglichen wird, um die Bedeutung des Risikos zu bestimmen
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikoeinschätzung
  1. gesamter Prozess der Risikoanalyse und Risikobewertung
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
  2. gesamter Prozess der Risikoanalyse und Risikobewertung
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikokommunikation
  1. Austausch oder gemeinsame Nutzung von Informationen über Risiken zwischen Entscheidungsträgern und anderen Stakeholdern
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikokriterien
  1. Bezugsrahmen für die Einschätzung der Bedeutung eines Risikos
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Risikomanagement
  1. koordinierte Aktivitäten zur Leitung und Kontrolle einer Organisation in Bezug auf Risiken
    Quelle: DIN CEN ISO/TS 14441
  2. koordinierte Tätigkeit zur Leitung und Kontrolle einer Institution in Bezug auf Risiken
    Quelle: DIN EN ISO/IEC 27000
Rolle
  1. Menge von mit einer Aufgabe verbundenen Kompetenzen und/oder Leistungen
    Quelle: DIN EN ISO 22600-1
  2. Satz von Zuständigkeiten und/oder Leistungen, die mit einer Aufgabe verbunden sind
    Quelle: DIN EN ISO 27789
Rollenzertifikat
  1. Zertifikat, das Privilegien zuweist und zwar eher einer Rolle als den betreffenden Personen direkt
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2
Rollenspezifikationszertifikat
  1. Zertifikat, das die Zuweisung von Privilegien zu einer Rolle enthält
    Quelle: DIN EN ISO 22600-2